AGB’s Hochzeit

AGB

I. Allgemeines

1. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich Fotoreportagen. Der Auftragnehmer erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil der jeweils mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge für Dienstleistungen.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.
3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Bilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum
 des Auftragnehmers unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Auftragnehmer 
ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und
 technischen Mittel der Fotografie sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des
 Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
4. Es kann nicht garantiert werden, dass alle bei einer Feier anwesenden Personen abgelichtet werden. Der Auftragnehmer ist aber stets bemüht dies zu erreichen, falls dies vom Auftraggeber erwünscht ist.
5. Während des Fotoshootings ( Paarshooting) ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder Gäste des Auftraggebers nicht gestattet. Der Auftraggeber ist angehalten, entsprechend hierauf hinzuweisen.
6. Dem Auftragnehmer 
und seinem eventuellem Erfüllungsgehilfen sind angemessene Pausen zu gewähren.
7. Der Auftragnehmer wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden.
8. Der Auftragnehmer verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden. 
Originaldateien, wie RAW-Dateien verbleiben beim Auftragnehmer. Eine Herausgabe an den Auftraggeber
erfolgt nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung.

II. Urheberrecht, Nutzungsrechte, Eigenwerbung

1. Dem Auftragnehmer steht das Urheberrecht an den Bildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern die Nutzungsrechte für den nichtkommerziellen Gebrauch. Das Recht der
 Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für nichtkommerzielle Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung
 ist nicht gestattet und erfordert eine schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers. Eigentumsrechte 
werden nicht übertragen. Nach der vollständigen Bezahlung des Honorars gehen die Nutzungsrechte an den Auftraggeber über.
3. Der Auftragnehmer darf die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden
 (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.).

III. Honorare

1. Das Honorar für den Auftrag entspricht der im Gesamtbetrag aufgeführten Summe. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages wird eine Terminreservierungspauschale iHv 30% des Gesamtbetrags innerhalb von 14 Tagen in bar oder per Überweisung fällig.
 
Das vereinbarte Honorar des Auftragnehmers ist zum Hochzeitstermin/Aufnahmetermin, jedoch spätestens 2 Wochen danach in bar oder per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden,
 Rechnungen ggfs. auch per E-Mail zu erhalten; in diesem Fall entfällt der Postversand.
2. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen
 oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten 
(auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben Nutzungsrechte für die gelieferten Bilder und Eigentumsrechte für sonstige Waren (z.B. Fotobuch, etc.)
 beim Auftragnehmer.
4. Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.
5. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die 
Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
6. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, wird 
ein Honorar zu 1/12 des Reportagesatzes für jede angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche 
Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.
7. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge 
höherer Gewalt wie z.B. Witterungseinflüssen, so kann der Auftragnehmer eine angemessene Erhöhung des Honorars 
zu 1/12 des Reportagesatzes für jede angefangene Verlängerungsstunde verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er auch Schadensersatzansprüche 
geltend machen.
8. Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so 
sind 50% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an den Auftragnehmer zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte 
bleiben von dieser Regelung unberührt. Bereits geleistete Terminreservierungspauschalen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des 
Termins (z.B. abgesagte Hochzeit) nicht erstattet.

IV. Reisekosten, sonstige Kosten

1. Übersteigt die An- und Abreise des Auftragnehmers den zuvor vereinbarten Umfang oder wurde keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen, werden folgende Reisekosten berechnet:
 je gefahrenem Kilometer 0,40 €, 
zzgl. je Stunde Fahrzeit 35 €. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich
 entstehenden Kosten und Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Wahl eines bestimmten Verkehrsmittels für die An- und Abreise oder Wahl eines bestimmten Hotels für die Übernachtung.
2. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Parkgebühren, Maut- und Autobahngebühren, Porto und Verpackung sind 
nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.

V. Haftung

1. 1. Gegen den Auftragnehmer gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung
von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen,
 soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers oder seines Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschieht mit sorgfältiger Planung.
 Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzlicher Krankheit (auch von Familienangehörigen des Auftragnehmers), Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, 
Verkehrsstörungen etc. der Auftragnehmer zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen können, wird keine Haftung 
für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen. Sollte es aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Auftragnehmers kommen, bemüht sich dieser (soweit erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung Leistungen erbringt.
 Eventuelle Mehrkosten des beauftragen Ersatzfotografen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
2. Der Auftragnehmer haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Daten. 
Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die gewünschte Erstellung von Material wie Fotobüchern etc. Fremdlabore, Fotobuchhersteller etc. zu beauftragen. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Bilder .
4. Zusendung und Rücksendung von Material (Filme, Bilder, Bücher etc.) erfolgen auf Kosten und Gefahr des 
Auftraggebers. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht erreichen, so kann der Auftragnehmer hierfür nicht haftbar gemacht werden.
5. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Bilder bzw. des Werkes
 schriftlich beim Auftragnehmer einzureichen. Danach gelten die Bilder oder Werke als vertragsgemäß und mängelfrei 
abgenommen.
6. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage 
oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Bildabzügen und Drucken jeder Art auftreten, 
die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch 
nicht berechtigt.
7. Liefertermine für Bilder sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Auftragnehmer bestätigt worden 
sind. Der Auftragnehmer haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz.

VI. Nebenpflichten

1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen, dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und
 Verbreitungsrecht, sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, 
Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Rechte beruhen, trägt der Auftraggeber.
VII. Datenschutz
1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. 
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich
zu behandeln.

VIII. Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. Der Gerichtsstand ist Stuttgart.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Diese AGB gelten ab dem 01.01.2014. Alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.